Impressum

Wohnraum für alle ! e.V.
Vorstände: Xiao Zhu und Robert Vietzke
Mariendorfer Weg 74
12051 Berlin
Email: wfaev@posteo.de

Webdesign: www.kwikwi.org

Vereinsregister

Der Verein Wohnraum für alle ! e.V. ist im Vereinsregister des Amtgerichts Berlin Charlottenburg unter Registernummer VR 36071 B eingetragen.

Haftungsausschluss

Inhalt des Onlineangebotes

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Urheber- und Kennzeichenrecht

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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Datenschutz

Kontaktdaten der für die Verarbeitung Verantwortlichen

Diese Datenschutz-Information gilt für die Datenverarbeitung durch:
Verantwortlicher: Wohnraum für alle ! e.V.
Mariendorfer Weg 74, 12051 Berlin
E-Mail: wfaev@posteo.de

Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung
Beim Besuch der Website

Beim Aufrufen unserer Website https://www.wohnraum-fuer-alle.org werden durch den auf Ihrem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet. Diese Informationen werden temporär in einem sog. Logfile gespeichert. Folgende Informationen werden dabei ohne Ihr Zutun erfasst und bis zur automatisierten Löschung gespeichert:

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Der Server wird betrieben von der Firma Heinlein Support GmbH, Schwedter Straße 8/9A 10119 Berlin.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung. In keinem Fall verwenden wir die erhobenen Daten zu dem Zweck, Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen.

Bei Nutzung unseres Kontaktformulars

Bei Fragen jeglicher Art bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit uns über ein auf der Website bereitgestelltes Formular Kontakt aufzunehmen. Dabei ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich, damit wir wissen, von wem die Anfrage stammt und um diese beantworten zu können. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden.

Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung.

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Datensicherheit

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Auskunft/Widerruf/Löschung

Sie können sich bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten und deren Berichtigung, Sperrung, Löschung oder einem Widerruf einer erteilten Einwilligung unentgeltlich an uns wenden. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen ein Recht auf Berichtigung falscher Daten oder Löschung personenbezogener Daten zusteht, sollte diesem Anspruch keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegenstehen.

Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Mai 2018.

Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Website unter http://www.wohnraum-fuer-alle.org/impressum/ von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden.

Satzung des Wohnraum für alle ! e.V. (Stand 25.05.2018)

Präambel

Mieter*innen, vor allem mit geringen Einkommen, haben auf dem Berliner Wohnungsmarkt zunehmend Schwierigkeiten bezahlbaren Wohnraum zu finden. Insbesondere Geflüchtete und Migrant*innen haben aus finanziellen und aufenthaltsrechtlichen Gründen oder wegen rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erschwerten Zugang zu Wohnraum. Des Weiteren sind Geflüchtete und Migrant*innen Aufgrund fehlender Ansprüche auf Unterbringung oder Sozialleistungen besonders häufig von Obdachlosigkeit bedroht.
Der Verein „Wohnraum für alle! e.V.“ setzt sich für das Recht auf Wohnen, auf Zugang zu menschenwürdigem Wohnraum für alle ein. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt Mieter*innen bei der Suche bzw. der Schaffung von Wohnraum zu unterstützen. Aus den oben genannten Gründen sollen insbesondere Geflüchtete und Migrant*innen unterstütz werden.

§ 1 Name, Sitz und Eintragung

  1. Der Name des Vereins lautet „Wohnraum für alle ! e.V.“
  2. Er hat seinen Sitz in Berlin
  3. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein versteht sich als Solidarzusammenschluss von Einzelpersonen, Initiativen, Vereinen, Organisationen und Betrieben. Er verfolgt den Zweck Mieter*innen, vorrangig Geflüchteten und Migrant*innen, das Leben in eigenem Wohnraum zu ermöglichen. Dieser Wohnraum soll nachhaltig, sicher und sozial gebunden sein, um das Recht auf Wohnraum für alle umzusetzen. Der Verein wird hierzu u.a. Beratungen anbieten, Informationsveranstaltungen durchführen und solidarische Nachbarschaften unterstützen.
Der Verein kann sich an Vereinigungen und juristischen Personen mit ähnlicher
Zweckausrichtung beteiligen.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann werden, wer für die Ziele des „Wohnraum für alle! e.V.“ eintritt. Neben Einzelpersonen können Vereine, Betriebe, Wohngemeinschaften und andere Gruppen und Institutionen Mitglied werden. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
  2. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen eine Ablehnung des Antrages steht dem Bewerber oder der Bewerberin die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen einem Monat an den Vorstand zu richten ist.
  3. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.

§ 4 Fördermitglieder

  1. Fördermitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Für den Erwerb der Fördermitgliedschaft gilt § 3 Abs. 1. – 3. entsprechend.
  2. Fördermitglieder haben auf der Mitgliederversammlung Rederecht, aber kein Antragsrecht, kein Stimmrecht und kein aktives und passives Wahlrecht.

§ 5 Mitgliederversammlung (MV)

  1. Die MV wird vom Vorstand durch Aushang am Schwarzen Brett des Vereins mit einer dreiwöchigen Frist unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Zusätzlich wird die Einladung an alle Mitglieder per Email verschickt.
  2. Mindestens einmal jährlich beruft der Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung ein.
  3. Eine Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe des Zweckes und der Gründe schriftlich beantragen.
  4. Die Mitgliederversammlung beschließt mit dreiviertel Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Gesetz keine andere Mehrheit vorsieht. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.
  5. Die Beschlüsse der MV werden protokolliert und von der protokollierenden Person und einem Mitglied des Vorstandes unterzeichnet.
  6. Zwischen den Mitgliederversammlungen werden die laufenden Geschäfte und Aufgaben des Vereins vom Plenum, dem regelmäßigen Treffen der Mitglieder, wahrgenommen.
  7. Die MV beschließt eine Geschäftsordnung für den Vorstand.
  8. Satzungsänderungen betreffend §2 Zweck des Vereins, §5 Mitgliederversammlung (MV) Nr. 4 sowie die Änderung der Geschäftsordnung für den Vorstand erfordern eine Mindestanwesenheit von ¾ der Vereinsmitglieder.

§ 6 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus zwei oder mehr gleichberechtigten Personen, die von der MV gewählt werden. Der Vorstand ist der MV verantwortlich und an ihre Weisungen gebunden.
  2. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt.
  3. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
  4. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- und Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen.

§ 7 Vermögen, Einlagen und Beiträge

  1. Der Verein erstrebt keinen Gewinn; etwaiger Gewinn darf nur satzungsgemäß verwendet werden. Der Verein ist uneigennützig tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Die Mitglieder dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
    2. Es sollen Mitgliedsbeiträge erhoben werden. Über die genauere Ausgestaltung von Beiträgen oder Einlagen entscheidet die Mitgliederversammlung, näheres wird in einer Beitrags – und Einlagenordnung geregelt.
    3. Fördermitglieder zahlen einen Förderbeitrag von mindestens 10 € Euro pro Jahr.

§ 8 Vereinsauflösung 

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks ist das Vermögen des Vereins weiter im Sinne des bisherigen Zwecks zu verwenden: Es wird als Zweckvermögen (unselbständige Stiftung) dem Verein Mietshäuser Syndikat zur treuhänderischen Verwaltung übertragen.

 

Errichtung: Diese Satzung wurde am 02.06.2017 errichtet und am 25.05.2018 in § 5 geändert.